Quelle: ep elektropraktiker.de, 30.5. 2017 ©2017
Es ist ein Grundproblem, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft", erklärte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, bei der Vorstellung des Abschlussberichtes der Marktuntersuchung. Bei diesem Dreiecksverhältnis wird es den Vermieter kaum interessieren, ob die Kosten für das Ablesen der Zähler viel zu hoch sind, denn er gibt sie an den Mieter weiter.