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Vermieter bestellt, Mieter zahlt

Vermieter bestellt, Mieter zahlt

Vermieter bestellen den Ablesedienst, der zumeist von den Unternehmen Techem oder ista kommt, um den Heizmittelverbrauch zu erfassen

Quelle: ep elektropraktiker.de, 30.5. 2017 ©2017

Es ist ein Grundproblem, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft", erklärte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, bei der Vorstellung des Abschlussberichtes der Marktuntersuchung. Bei diesem Dreiecksverhältnis wird es den Vermieter kaum interessieren, ob die Kosten für das Ablesen der Zähler viel zu hoch sind, denn er gibt sie an den Mieter weiter.

Vermieter bestellt, Mieter zahlt
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